Gemeinschaftsgrabanlage
Eine Urnenbeisetzung ins Gemeinschaftsgrab kann im Beisein der Angehörigen aber auch ohne Beisein derer stattfinden. Es werden die Glocken geläutet. Wird jedoch die Urne ohne Begleitung verabschiedet entfällt das Läuten der Glocken.
Der Name der/des Verstorbenen wird auf einer Grabtafel, das Sterbejahr an der Blumenablagebank der Gemeinschaftsgrabfläche vermerkt.
Die gesetzliche Liegezeit beträgt im Gemeinschaftsgrab 20 Jahre.
Die Bepflanzung und Pflege der Gemeinschaftsgrabfläche ist inklusive.